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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Gastaufnahmevertrag (Mietvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. der Funktionsraum bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages (Mietvertrag) verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  3. Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer oder Funktionsräume anderweitig zu vermieten.
  4. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast von 16.00 Uhr am Anreisetag und bis 10.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten.
  5. Reservierte Funktionsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zur schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel „Goldener Engel“.
  6. Der Leistungsnehmer erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Funktionsräume. Sollten vereinbarte Zimmer oder Funktionsräume, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für einen gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, soweit dies zumutbar ist, Sorge zu tragen.
  7. Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern (ab 5 Zimmern), Funktionsräumen und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
    • * bis 40 Tage vor Ankunft: keine Kosten
    • * 39 bis 30 Tage vor Ankunft: 30% der vereinbarten Leistungen/Arrangement
    • * 29 bis 14 Tage vor Ankunft: 60% der vereinbarten Leistungen/Arrangement
    • * 13 bis 0 Tage vor Ankunft: 80% der vereinbarten Leistungen/Arrangement

      Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume, Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zu der anderweitigen Vergabe der vertraglich vereinbarten Zimmer, Funktionsräume und Arrangements hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den berechneten Betrag zu zahlen.
  8. Um bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Leistungsnehmer/Besteller verpflichtet dem Hotel 4 Tage vor Ankunft der Gruppe die Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.
  9. Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner.
  10. Sollte der Veranstalter eine politische Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Besteller/Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um eine politische Vereinigung handelt, so ist das Hotel berechtigt, den Vertrag zu lösen und entsprechende Bereitstellungskosten nach 7. zu berechnen.
  11. Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluß durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.
  12. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Gruppen ab 5 Personen gelten folgende Zahlungsbedingungen: 70% des Gesamtpreises bis 7 Tage vor Anreise. 30% des Gesamtpreises bis Abreise.
  13. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungsbereitschaft 6 Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Änderungen der Mehrwertsteuer gehen unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Gunsten oder zu Lasten des Leistungsnehmers. Alle Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Mehrwertsteuer.
  14. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  15. Gerichtstand ist für beide Seiten Heppenheim
Bei individuellen Gruppen, Seminaren, Tagungen, Kongressen, Banketts, Ausstellungen, Vorträgen usw. (ab 10 Personen) ist weiterhin zu beachten:
  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für ein gemeinsames Essen muss spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich übermittelt worden sein, andernfalls wird mindestens die ursprünglich bestellte Zahl der Gedecke (pauschal 30,00 € pro Person) in Rechnung gestellt.
  2. Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger, von den Veranstaltungsnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke.
  3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hotel.
  4. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird keine Haftung übernommen. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
  5. Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars vom Hotel, die bei Auf- und Abbau oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter/Besteller ohne Verschuldensnachweis.
  6. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.
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